Hinweisgeber Meldestelle

Die Knürr GmbH legt großen Wert auf rechtmäßiges, verantwortungsvolles und ethisches Handeln.
Über unser Hinweisgebersystem können Hinweise auf Rechtsverstöße oder sonstiges Fehlverhalten gemeldet werden.

Das Hinweisgebersystem dient der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und ermöglicht es Mitarbeitenden sowie externen Personen (z. B. Geschäftspartnern), Verstöße sicher und vertraulich zu melden.

Was kann gemeldet werden?

Meldungen können insbesondere Hinweise auf:

  • Verstöße gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften,

  • Korruption, Betrug oder Diebstahl,

  • Verstöße gegen Datenschutz- oder IT-Sicherheitsvorschriften,

  • Verstöße gegen Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltschutzvorschriften umfassen.

Schutz von Hinweisgebern

Hinweisgeber, die Meldungen in gutem Glauben abgeben, sind vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt. Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sowie der betroffenen Personen wird gewährleistet.

Hinweisgeber
Formular

Meldungen können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

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